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AGB

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AGB

Verwender:

Velofood e.U.
Jonathan Stallegger
Zusertalgasse 62
8010 Graz
Österreich
UID: ATU71710838

– nachstehend „Velofood“ –

 

1. Allgemeines

1.1 Velofood ist ein Portal zur Vermittlung von Speisen- und Getränkelieferungen von ausgewählten Restaurants (nachstehend „Anbieter“) an einen gewünschten Lieferort, sofern dieser innerhalb des im Bestellvorgang vorgesehenen Liefergebietes liegt. Velofood ist nicht selbst Anbieter der auf www.velofood.at aufgeführten Lebensmittelangebote, sondern bietet lediglich Angebote zur Vermittlung der Leistungen der Anbieter und deren Auslieferung an den Kunden an. Für den Inhalt und die Gestaltung der jeweiligen Lebensmittelangebote ist alleine der jeweilige Anbieter, dessen Speisen und/oder Getränke bestellt werden können, verantwortlich.

1.2 Velofood übernimmt für den Kunden die Vermittlung zu den Leistungen der Anbieter, die Abholung der bestellten Leistungen beim ausgewählten Anbieter sowie deren Auslieferung an den angegebenen Lieferort und schließt mit dem Kunden stellvertretend für den Anbieter am Lieferort den Kaufvertrag, sofern der Kunde die erforderliche Willenserklärung hierfür abgibt. Mit der Entgegennahme der Bestellung am Lieferort durch den Kunden, oder einem von Ihm uns genannten Dritten, kommt der Kaufvertrag mit dem Kunden durch schlüssiges Verhalten zustande.

1.3 Velofood verlangt für die vorgenannten Dienstleistungen von dem Kunden als Gegenleistung die Zahlung einer Vermittlungs- und Auslieferungsgebühr sowie im Namen des Anbieters eine Kaution für die Herstellung der bestellten Speisen und/oder die Bereitstellung der etwaig bestellten Getränke. Die Zahlung der Dienstleistungen sowie der Kaution erfolgt an Velofood, wobei im Bestellvorgang die erforderlichen Daten des Kunden abgefragt werden und die zugelassenen Zahlungsarten aufgezeigt werden. Im Falle des Vertragsschlusses am Lieferort wandelt sich die Kaution in den Kaufpreis für die erhaltenen Leistungen. Velofood vermittelt in diesem Fall die Zahlung des Kaufpreises für die Bestellung an den Anbieter.

2. Geltungsbereich dieser AGB

2.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche vertraglichen Beziehungen, die über das Portal im Verhältnis zu Velofood eingegangen werden.

3. Bestellung der Dienstleistungen

3.1 Alle Dienstleistungsangebote von Velofood stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den Kunden dar.

(1) Für eine Bestellung einer oder mehrerer Leistungen von Velofood müssen die Artikel zunächst durch einen Mausklick auf den Link “+” vorgemerkt werden. Im Warenkorb können die bestellten Waren eingesehen werden und von dort aus gelangt der Kunde mit dem Link “Bestellen & Bezahlen” zum Bestellabschluss. Hier werden die für den Bestellabschluss erforderlichen Angaben abgefragt. Kunden haben auch im eigenen Interesse wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Der Bestellvorgang ist abgeschlossen, wenn der Kunde auf “Bestellung abschließen” klickt.

(2) Die Annahme durch Velofood erfolgt durch die Bestätigung des Eingangs der Bestellung per E-Mail. Velofood behält sich das Recht vor, Bestellungen zu widerrufen bei denen es zu Problemen bei der Abwicklung kommt.

(3) Velofood speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten per E-Mail zu. Damit verschafft Velofood dem Kunden die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.

(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.

4. Preise und Zahlungs- und Versandbedingungen

4.1 Es gelten die angezeigten Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.

4.2 Velofood akzeptiert alle auf der Internetseite angegebenen Zahlungsarten, derzeit sind das PayPal- und Kreditkartenzahlungen sowie Sofortüberweisung. Der Gesamtpreis ist je nach gewählter Zahlungsart an Velofood zahlbar.

4.3 Die Auslieferung der Waren erfolgt binnen zwei Stunden ab Zugang der Bestätigungsnachricht von Velofood über das Zustandekommen des Dienstleistungsvertrages, sofern Velofood davon nicht zurücktritt.

5. Widerrufsbelehrung

5.1 Velofood weist in Anwendung der herrschenden oberstgerichtlichen Rechtsprechung sowie den positivrechtlichen Bestimmungen der § 1 Abs 2 Z 11 FAGG, § 18 Abs 1 Z 3 – Z 6, sowie § 3 Abs 3 KSchG, seine Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Möglichkeit eines Rücktrittsrechts ausgeschlossen ist, sofern nach diesen Bestimmungen die Voraussetzung dafür gegeben ist.

5.2 Bei Verträgen die nicht von 5.1 umfasst sind, haben Sie das Recht den Vertrag mit der Anbieter:in innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen uns genannter Dritter, die Waren in Besitz genommen hat.

5.3 Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns, Jonathan Stallegger, Zusertalgasse 62, 8010 Graz E-Mail: support@velofood.at mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Velofood kann ohne rechtliche Verpflichtung oder Haftung anbieten oder ablehnen, seine Entscheidung an die Anbieter:in weiterzugeben. Velofood ist nicht dafür verantwortlich, dass der ausgesprochene Widerruf den rechtlichen Anforderungen entspricht und haftet daher nicht, wenn der Widerruf unwirksam ist.

5.4 Ein Widerrufsrecht nach 5.2 steht nur zu, sofern Sie Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG sind. „Verbraucher“ sind Personen, die ein Rechtsgeschäft abschließen, das weder ihrer beruflichen noch gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Wenn Sie bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und mithin als Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuch (UGB) handeln, besteht kein Widerrufsrecht.

5.5 Das Widerrufsrecht kommt zum Erlöschen, wenn Velofood seine Dienstleistungen vollständig erbracht hat und der Kunde sich, vor Abschluss des Bestellvorgangs, ausdrücklich damit einverstanden erklärt, dass Velofood vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen soll und er gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Velofood zu verlieren.

5.6 Wenn Sie diesen Vertrag gemäß 5.2 widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

– ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG –

 

6. Gutscheine und Codes / Rabattaktionen

6.1 Gutscheine aus etwaigen Gewinnspielen sowie Werbe-/Promotions-/Rabattgutscheine und/oder Werbe-/Promotions-/Rabattcodes können nicht mit anderen Velofood Promotionen, Nachlässen oder Rabattaktionen kombiniert werden, um damit Leistungen von Velofood zu beziehen. Zusätzlich gelten die jeweils auf dem Gutschein bei der Aktion aufgedruckten Bedingungen bzw. die Bedingungen des jeweiligen Gewinnspiels.

6.2 Für Gutscheine gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Möglichkeit einer Barauszahlung von Gutscheinen und Wertgutscheinen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

7. Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Angebotserstellung

7.1 Als Anbieter auf dem Portal von Velofood sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuch (UGB) zugelassen.

7.2 Der Anbieter ist verpflichtet, alle von ihm bereitgestellten Daten – wie beispielsweise Firmenbezeichnung, Adresse, USt-IdNr. (sofern vorhanden) etc. – vollständig und richtig anzugeben. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angebote von Anbietern übernimmt Velofood keine Haftung.

7.3 Der Anbieter ist ferner verpflichtet, im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit und hinsichtlich seiner Angebote die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, insbesondere Umsatzsteuer abzuführen (ausgenommen Kleinunternehmer) und insbesondere die in der Lebensmittelbranche und Gastronomie bestehenden Rechtsnormen zu beachten.

7.4 Der Anbieter ist für die von ihm eingestellten Lebensmittelangebote selbst verantwortlich. Kann er eine bestellte Leistung, für die der Kunde ein Anwartschaftsrechts erworben hat, indem er die geforderte Kaution geleistet hat, nicht oder nicht wie versprochen erbringen, ist er zum Ersatz des dem Kunden etwaig entstandenen Schadens verpflichtet.

7.5 Velofood darf Angebote auch über andere technische Verbreitungswege oder Softwareanwendungen wie Apps vermarkten und Kooperationen mit anderen Partnern im Bereich des Online-/Offline-Handels eingehen.

7.6 Der Anbieter hat Velofood unverzüglich zu informieren, wenn gegen ihn ein Ermittlungserfahren einer Behörde eingeleitet wurde. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um eine rechtliche Verpflichtung aus dem Lebensmittel- und Gewerberecht handelt.

8. Abrechnung und Vollmachten

8.1 Der Anbieter darf keine eigene Zahlungsaufforderung an den Kunden richten.

8.2 Velofood erhält für die Erbringung der mit dem einzelnen Anbieter vertraglich vereinbarten Leistungen Gebühren, wobei sich deren Höhe nach der jeweils geltenden Preisliste von Velofood richtet. Die Abrechnung der Gebühren von Velofood gegenüber dem einzelnen Anbieter erfolgt gemäß den folgenden Grundbestimmungen und richtet sich im Übrigen nach einer gesonderten, zwischen Velofood und dem Anbieter, geschlossenen Vereinbarung.

8.3 Der Anbieter erteilt Velofood zu Beginn der Vertragsbeziehungen eine Geldempfangsvollmacht, die Velofood dazu berechtigt, die Kaution für die bestellten Waren im Namen des Anbieters direkt beim jeweiligen Kunden auch im Namen des Anbieters abzurechnen, sodass der Kunde auch gegenüber dem Anbieter Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung an Velofood leisten kann.

8.4 Weiterhin erteilt der Anbieter Velofood und deren Erfüllungsgehilfen zu Beginn der Vertragsbeziehungen eine Vollmacht, die diese dazu berechtigt, im Falle der Bestellung von Leistungen über das Portal von Velofood mit den jeweiligen Kunden am vereinbarten Lieferort einen Kaufvertrag über die bestellten Waren im Namen des Anbieters zu schließen.

9. Rückerstattungen

9.1 Sofern der Kunde den Dienstleistungsvertrag mit Velofood vor der vollständigen Erbringung der bestellten Leistungen durch Velofood widerruft, so gelten die in 5.6 genannten Regelungen.

9.2 Hat Velofood seine Dienstleistungen unter Erfüllung aller Voraussetzungen des 5.5 erbracht und schließt der Kunde am vereinbarten Lieferort gleichwohl nicht den Kaufvertrag mit dem Anbieter, so erstattet Velofood dem Kunden die für die Leistungen des Anbieters geleistete Kaution unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei Velofood eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet Velofood dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Eine Rückerstattung für die von Velofood erbrachten Dienstleistungen gezahlten Vermittlungs- und Liefergebühren erfolgt in diesem Fall nicht.

10. Haftung von Velofood und Leistungsstörungen

10.1 Velofood haftet bei Sach- und Vermögensschäden gegenüber Kunden nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Sach- und Vermögensschäden, die aus einer vertraglichen Hauptleistung resultieren, bleiben, wie auch Personenschäden, davon zur Gänze unberührt.
Ebenso bleiben auch gesetzliche Gewährleistungsansprüche unberührt.

10.2 Velofood haftet gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sach- und Vermögensschäden, die aus einer vertraglichen Hauptleistung resultieren, bleiben, wie auch Personenschäden, davon zur Gänze unberührt. Ebenso bleiben auch gesetzliche Gewährleistungsansprüche unberührt.

10.3 Gesetzliche Gewährleistungsansprüche des Kunden werden von den Haftungsbeschränkungen in Unterpunkt 13.1 nicht berührt.

10.4 Gewährleistungsansprüche des Unternehmers bestehen nur, sofern der Anbieter zeitgerecht eine Mängelrüge gemäß §§ 377 f UGB bei Velofood erhebt. Unterlässt der Unternehmer die Anzeige so entfallen die Ansprüche auf Gewährleistung (§§ 922 ff ABGB), Schadenersatz wegen eines Mangels selbst (§ 933a Abs. 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache (§§ 871 f ABGB).

11. Zusatzbestimmungen für Nutzung des Mehrwegverpackungssystems für Anbieter

11.1 Die Teilnahme entsteht durch Unterzeichnung des Vertragsformblattes und dessen Nutzungsbedingungen. Vertragsgegenstand ist die Teilnahme am Velofood-Mehrwegsystem, welches folgende drei Velofood-Mehrwegverpackungen (im Nachfolgenden Verpackungen genannt) zur Verfügung stellt:

11.2 Ablauf und Leistungen

11.2.1 Velofood stellt dem Anbieter binnen 21 Tagen ab Vertragsabschluss bzw. bis zu einem vereinbarten Termin, den zuvor gemeinsam festgelegten Startvorrat an Verpackungen für die Nutzung zur Verfügung. Die Verpackungen werden bei der Anlieferung der Anbieter-Identifikation (im folgenden Anbieter-ID) des Anbieters zugeordnet.

11.2.2 Die Mehrwegverpackungen stehen über die gesamte Vertragsdauer im Eigentum von Velofood.

11.2.3 Velofood führt den Anbieter als Teilnehmer am Mehrwegsystem im Online-Portal www.velofood.at an. Nur über dieses Portal können Kunden die Lieferung von Speisen in Velofood Mehrwegverpackungen bestellen. Der Anbieter verpflichtet sich, an dem von Velofood bereitgestellten Tablet jede verwendete Mehrwegverpackung wahrheitsgemäß auszuwählen und zu bestätigen, bevor die Bestellung an Velofood zur Auslieferung übergeben wird. Änderungen auf Grund von nicht zur Verfügung stehenden Verpackungen oder falls die bestellten Speisen aus anderweitigen Gründen nicht in Mehrwegverpackungen verpackt werden können, müssen am Tablet angegeben werden oder unverzüglich an Velofood telefonisch oder per E-Mail kommuniziert werden. Sollten andere Verpackungen als ausgewählt versendet werden, ist dies ohne Aufschub an Velofood mitzuteilen.

11.2.4 Die Verpackungen werden durch die Auswahl und anschließender Eingabe am Tablet welches dem Anbieter durch velofood bereitgestellt wurde, dem Kunden zugeordnet. Bei Rückgabe an den Anbieter durch Velofood oder durch den Kunden werden die Verpackungen wieder dem Restaurant mittels Anbieter-ID zugeordnet. Der Anbieter verpflichtet sich ausschließlich unversehrte, vollständige und die jeweils der Bestellung zugehörigen im Tablet angegebenen Verpackungen zurückzunehmen, zu reinigen und für neue Bestellungen über die Plattform zu verwenden. Sollte eine Verpackung beschädigt sein, hat der Anbieter am Tablet die Option „beschädigte Boxen“ auszuwählen.

11.2.5 Gehen dem Anbieter die Verpackungen aus oder hat er nur noch wenige Verpackungen lagernd, liefert Velofood nach Bekanntgabe durch den Anbieter lagernde Verpackungen innerhalb von 5 Werktagen an den Anbieter. Sollten sich Verpackungen nicht lagernd befinden, kann sich diese Frist so lange erhöhen, bis die Verpackungen wieder verfügbar sind.

11.3 Preismodell

11.3.1 Der Anbieter entrichtet ein Entgelt für jede genutzte Verpackung. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der Größe der Verpackung und ist im Vertragsformblatt, vorbehaltlich der Wertsicherung in 11.4, festgelegt.

11.3.3 Die Entgelte werden monatlich in Rechnung gestellt. Die Abrechnung von Mehrwegverpackungen erfolgt gleichzeitig mit der in 8.3 beschriebenen Abrechnung. Die Entgelte für Mehrwegverpackungen werden somit von Velofood einbehalten und bei der Abrechnung (8.3) gegengerechnet. Jeder einzelne Posten und somit jede Verpackung ist in der monatlichen Abrechnung aufgelistet und für den Anbieter nachvollziehbar.

11.4 Wertbeständigkeit

Es wird ausdrücklich die Wertbeständigkeit des Entgelts der Verpackungen vereinbart. Zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der Verbraucherpreisindex 2020 oder der an seine Stelle tretende Index. Als Ausgangsbasis wird, die für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichte Indexzahl vereinbart. Schwankungen bis zu 5 % bleiben unberücksichtigt, jedoch wird bei einer Über- oder Unterschreitung die gesamte Veränderung berücksichtigt.

11.5 Pflichten des Anbieters

11.5.1 Dem Anbieter wird eine Anbieter-ID zugeordnet. Alle Verpackungen die mittels Velofood-Boten geliefert bzw. von Kunden retourniert werden, sind bei korrekter Annahme der richtigen Verpackungen durch den Anbieter, dieser Anbieter-ID zugeordnet. Dem Anbieter obliegt die Pflicht nach Erhalt der Boxen, zu prüfen, ob die retournierten Verpackungen, auch seiner Anbieter-ID zugeordnet sind und dadurch der Verbleib der Verpackungen im Kreislaufsystem richtig dokumentiert wurde.

11.5.2 Die Verpackungen dürfen ausschließlich für die Lieferung und Abholung an und von Velofood Kunden verwendet werden. Jede Verwendung und Rückgabe muss am Tablet erfasst sein. Der Anbieter haftet gegenüber Velofood für alle entstandenen Nachteile, durch nicht ordnungsgemäße Erfassung einer Verpackung über das Velofood Tablet, insbesondere für den Verlust der Boxen.

11.5.3 Der Anbieter ist nicht berechtigt ein Entgelt oder Preisaufschlag für die Verwendung der Verpackungen vom Kunden direkt zu verlangen.

11.5.4 Der Anbieter verpflichtet sich Speisen ausschließlich in unbeschädigten Verpackungen auszugeben, welche zuvor unter Einhaltung aller HACCP-Richtlinien und sonstigen den Anbieter treffenden Hygienevorgaben gereinigt wurden. Auch die Lagerung muss gemäß aller HACCP Richtlinien und Hygienestandards erfolgen. Es dürfen ausschließlich zum Verzehr geeignete Lebensmittel in die Verpackungen eingefüllt werden. Das bekleben mit Stickern oder das anderweitige markieren und beschriften ist untersagt.

11.5.5 Der Anbieter verpflichtet sich alle Verpackungen, die von Kunden retourniert werden zurückzunehmen, unabhängig von Form, Größe und Anzahl. Die Rücknahme darf vom Anbieter verweigert werden, wenn die Verpackungen unvollständig (z.B. ohne Deckel oder Inlay) zurückgegeben werden sollen.

11.5.6 Der Anbieter verpflichtet sich alle beschädigten Verpackungen an Velofood zu melden und gesondert zu verwahren. Diese werden von Velofood abgeholt und dem Recycling zugeführt. Hat der Anbieter eine Beschädigung durch Fahrlässigkeit verursacht, hat er den Wert der Verpackung an Velofood zu ersetzen.

11.5.7 Die Beweislast, dass bei einer zumindest fahrlässigen Beschädigung, gemäß 11.5.6. letzter Satz, kein Verschulden trifft, liegt beim Anbieter.

11.5.8 Velofood ist berechtigt, sowohl den Bestand als auch den Zustand aller beim Anbieter befindlichen Verpackungen jederzeit innerhalb der Geschäftszeiten zu prüfen.

11.5.9 Der Anbieter verpflichtet sich, alle seine Mitarbeiter im korrekten Umgang mit den Verpackungen und dem System, insbesondere die korrekte Eingabe von ausgegebenen und retournierten Verpackungen am Tablet, zu schulen.

11.5.10 Der Anbieter hat für jede nicht vollständig und ordnungsgemäß zurückgegebene Verpackung einen Schadenersatz von 10€ an Velofood zu entrichten. Etwaige anderweitige Schadenersatzansprüche werden hiermit nicht abgegolten.

11.6 Entgeltanpassungen

Die Entgelte für die Verpackungen können von Velofood einseitig angepasst werden, soweit dies unter Abwägung der berechtigten Interessen beider Parteien zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, sollten die Leistungen durch Velofood substanziell erweitert oder verbessert worden sein oder die Material-, Vertriebs-, Logistikkosten und gleichartige Kosten für das Mehrwegsystem signifikant gestiegen sein. Eine Entgeltanpassung wird dem Anbieter zwei Monate im Vorhinein schriftlich oder elektronisch per E-Mail angekündigt. Möchte der Anbieter aufgrund einer solchen Entgeltanpassung der Anbieter nicht mehr am Mehrwegverpackungssystem teilnehmen, gelten die Kündigungsfristen des Vertragsformblattes.


12. Zusatzbestimmungen für Nutzung des Mehrwegverpackungssystems für Kunden

 

12.1 Die Mehrwegverpackungen sind zu jedem Zeitpunkt Eigentum von Velofood. Die Verpackungen werden für Kunden kostenlos ausgeliehen und können vom Kunden innerhalb einer Frist von 21 Tagen kostenlos bei einem der teilnehmenden Anbieter zurückgegeben werden, oder kostenlos von Velofood bei einer Folgebestellung innerhalb von 21 Tagen rückgegeben werden. Die Rückholung muss beim Bestellvorgang ausgewählt werden.

12.2 Sollte die Verpackung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Bestellung auf einem gemäß 12.1. genannten Wege an Velofood oder einen der teilnehmenden Anbieter zurückgeführt werden, verrechnet Velofood pro Verpackung, unabhängig von deren Größe, einen Betrag von 10€ an den Kunden. Die Verpackung geht mit Zahlung ins Eigentum des Kunden über. Sollte der Kunde der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, ist mit Verzugszinsen in Höhe von 4% gemäß §§ 1333 iVm 1000 ABGB, zzgl. Mahngebühren und Inkassokosten im gesetzlich festgelegten Rahmen zu rechnen. Alle vom Kunden angegebenen Daten müssen der Wahrheit entsprechen, Kunden haften gegenüber Velofood für alle Schäden und Nachteile die aus unrichtigen oder veralteten Angaben entstehen.

12.3 Die Nutzung des Mehrwegsystems hängt von Netzwerkinfrastruktur ab, auf die Velofood teilweise keinen Einfluss hat. Velofood kann daher nicht garantieren, dass die Website und App jederzeit zur Verfügung stehen um die Rückholung oder Rückgabe einzuleiten. Sollte eine Rückgabe aus technischen Gründen nicht möglich sein, ist der Kundenservice von Velofood unter 0660 8399394 zu kontaktieren. Mit Meldung an den Kundenservice, wird die Frist zur Rückgabe um 7 Tage verlängert.

12.4 Der Kunde verpflichtet sich die Verpackungen pfleglich zu behandeln, vor Schäden zu schützen, nach Gebrauch von Speiseresten zu befreien und mit Wasser auszuspülen. Die Verpackungen dürfen für keine anderen Zwecke als den Transport und die Aufbewahrung von Speisen verwendet werden.
Die Rückgabe ist nur gültig, wenn die Verpackungen unbeschädigt und vollständig, das heißt Schale, Deckel sowie ggf. Inlay, zurückgegeben werden. Sollte der Kunde eine Mehrweg-Bestellung nicht in Mehrwegverpackungen erhalten oder sollten eine oder mehrere Verpackungen beschädigt sein, so ist er verpflichtet dies umgehend an den Kundenservice von Velofood (Tel.: 0660 8399394) unter Angabe der Bestellnummer zu melden. Auch beschädigte Verpackungen müssen zurückgegeben werden, hierfür kann ein eigener Rückgabecode in der App oder Website erstellt werden.

12.5 Bei Rückgabe einer beschädigten Verpackung, bei der die Beschädigung nicht bei Erhalt der Verpackung an Velofood gemeldet wurde, hat der Kunde den Wert der Verpackung an Velofood zu ersetzen.

12.6 Die Reinigung der Verpackungen obliegt dem Anbieter, Velofood haftet nicht für eventuell entstandene Schäden oder Nachteile gegenüber dem Kunden, sollte der Anbieter seiner Pflicht der Reinigung der Verpackungen nach allen HACCP-Standards und Hygienerichtlinien nicht ordentlich nachgekommen sein.

12.7 Für den Fall einer Überschreitung der Rückgabefrist, der Angabe von unrichtigen Daten, einer vertragswidrigen Verwendung der Verpackung oder einer sonstigen Vertragsverletzung behält Velofood sich das Recht vor, den Kunden von der weiteren Verwendung des Mehrwegsystems und vom Tätigen weiterer Bestellungen auf Velofood temporär oder dauerhaft auszuschließen. Der Ausschluss lässt offene Zahlungsverpflichtungen unberührt.

13 . Verfahren zum Umgang mit Beschwerden

13.1 Das Verfahren von Velofood zum Umgang mit Beschwerden entspricht den Erfordernissen der fachlichen Sorgfalt. Sollte der Kunde demnach Beschwerden vorbringen wollen, kann er dies über alle hier genannten Kommunikationsmittel und Adressen/Nummern schriftlich oder mündlich tun. Eine zeitnahe Bearbeitung wird zugesichert.

14. Gerichtsstand, Rechtswahl

14.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Leistungen von Velofood ist für den Fall, dass der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder zwar Verbraucher ist, aber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat oder seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht zu ermitteln ist, der Sitz von Velofood.

14.2 Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts des Staates Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, es sei denn, dass dem Verbraucher dadurch der Schutz entzogen würde, der ihm durch die zwingenden Vorschriften des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In letzterem Fall gilt das Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

15. Salvatorische Klausel

15.1 Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt insbesondere für den bereits geschlossenen Vertrag. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Anderes gilt nur, wenn in diesem Fall das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt. Dann ist der Vertrag insgesamt unwirksam.

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